Meiner Meinung nach zu eindimensional. Ganztagsschulen müssen gefördert werden, sollten jedoch nicht als einzig richtige Form der Beschulung dargestellt werden. In Art. 6 Grundgesetz heißt es "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern", dazu gehört meiner Meinung nach das Recht, selbst zu entscheiden ob eine Ganztagsschule für sie das Richtige ist oder ob sie die Erziehung ihrer Kinder nachmittags selbst wahrnehmen möchten. Ebenso ist eine Ganztagsbeschulung nicht für jedes Kind die beste Lösung, da Kinder sehr individuelle Bedürfnisse haben. Dieser Abschnitt sollte die Förderung von Ganztagsschulen in den Mittelpunkt stellen statt Eltern vorzuschreiben welches die richtige Schulform für ihr Kind ist.
Kapitel: | 4. Kapitel: Kinder, Jugend, Familie, Bildung |
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Antragsteller*in: | Wanja Müller |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 11.07.2018, 19:30 |
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