Die Benachteiligung durch Armut sollte nicht nur auf Seiten der Kinder angegangen und ausgelichen werden, sondern auch durch entsprechende Angebote an die Familien unter Berücksichtigung des besonderen Armutsrisikos 'Alleinerziehend' und 'mehrere Kinder' bearbeitet werden. Die gesellschaftlichen Kosten können so vermutlich deutlich reduziert werden, wenn keine nachfolgenden Hilfen nach SGB VIII erbracht werden müssen, sondern präventiv die Armut durch fehlene oder nicht wahrnehmbare (wg. fehlender Betreuung) Erwerbsmöglichkeiten vermieden wird.
Antrag: | Kein Kind verlieren – voller Einsatz gegen Kinderarmut |
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Antragsteller*in: | Robert |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.05.2018, 11:57 |
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