Es ist richtig, die Gleichstellung auch hier zu benennen. Allerdings ist Gleichstellung nicht nur eine Selbstverpflichtung, sondern hat Gesetzesrang. in Kapitel 11 gibt es zur Stadt als Arbeitgeberin ebenfalls einen Absatz, der dies ebenfalls klarstellt und noch erweitert um städtische Gesellschaften. Deswegen könnte man an dieser Stelle auf die etwas ausführlichere Passage verweisen.
Kapitel: | 8. Kapitel: Wirtschaft und Arbeit |
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Antragsteller*in: | Eva Lübke |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 11.07.2018, 07:23 |
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