Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt seit 2015 auch für die südosteuropäischen Länder. Das muss hier nicht eigens erwähnt werden. Der Zusatz "auch nach dem freien Zugang zum Arbeitsmarkt" kann außerdem zu dem Missverständnis führen, diese Freizügigkeit stehe noch bevor.
Kapitel: | 11. Kapitel: Vielfalt, Akzeptanz, Gleichberechtigung |
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Antragsteller*in: | Patric Liebscher |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 11.07.2018, 13:17 |
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